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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

In der Folge finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios EVOLVE  – Therapieangebot nach medizinischer Verordnung, sowie präventives Angebot.

Geltungsbereich Therapie.

Dieser Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für alle Dienstleistungen von medizinisch-technischen Diensten (MTD) und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden therapeutischen Behandlungen verschiedenster Art. Mit der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptieren PatientInnen die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1. Nutzungsrecht

a) Mit der Anmeldung zu einer Therapie ist die/der Patient/in berechtigt, die Räumlichkeiten von EVOLVE für die Dauer einer Einheit sowie zu den genehmigten Zeiten außerhalb der Therapieeinheit zu nutzen. Die/der Patient/in ist berechtigt, vor sowie nach Beendigung der Einheit die Räumlichkeiten von EVOLVE zum Umziehen und Duschen zu nutzen.

b) Der/dem Patient/in stehen grundsätzlich alle Leistungen von EVOLVE offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der/dem Patient/in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch das Team von EVOLVE.

c) Die/der Patient/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Patient/innen oder Klient/innen kommt.
Die/der Patient/in hat sich an diese Regeln und im Interesse Aller an präzisierende Weisungen des Teams von EVOLVE zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.

d) Die/der nutzungsberechtigte Therapeut/in ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen angeführte Punkte der Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, die Behandlung/Betreuung der/des Patient/in mit sofortiger Wirkung abzubrechen und die Rechnung für bisher erbrachte Leistungen zu stellen.

2. Therapieablauf und Konditionen

a) Therapieablauf

I. Persönliche Einzelbetreuung
Der/die Therapeut/in steht für die Dauer der Behandlung der/dem Patient/in zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e Ansprechpartner/in in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Die Leistung des/der Therapeuten/in setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für die/den Patient/in erbrachten Maßnahmen, wie individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individueller Therapiematerialien, Dokumentation und Verfassung von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt/innen, privaten Versicherungsträgern etc.

II. Ärztliche Verordnung
Die/der Patient/in benötigt für eine Behandlung durch eine/einen Therapeut/in eine ärztliche Verordnung. Diese wird von einer Ärztin/einem Arzt ausgehändigt, welche/r zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Neben den persönlichen Daten sowie der Versicherungsnummer, muss die Verordnung eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der verordneten Behandlungen beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn es sich bei der Behandlung um eine präventive Leistung handelt. Diese Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollte die/der Patient/in  jedoch unter Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Beschwerden leiden, so gilt die Verpflichtung, dies umgehend der/dem behandelnden Therapeut/in mitzuteilen.

III. Befunde
Die erste Einheit besteht aus der Anamnese – der Erhebung der Krankheitsgeschichte im Gespräch – und einer gründlichen Untersuchung. Die/der Patient/in ist zusätzlich aufgefordert alle vorliegenden und behandlungsrelevanten ärztlichen Befunde und Berichte zur Durchsicht in der ersten Behandlung mitzunehmen. Anhand der Informationen aus dem Gespräch, der Untersuchung und Zielsetzung erstellt die/der Therapeut/in einen individuellen physiotherapeutischen Therapieplan.

IV. Chefärztliche Bewilligung des Krankenversicherungsträgers
Der jeweilige Krankenversicherungsträger übernimmt nach Bewilligung einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen PatientInnen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung der zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.
PatientInnen haben im Anschluss die Möglichkeit die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die von den TherapeutInnen ausgestellte Honorarnote inklusive einer Leistungsaufstellung und Einzahlungsbestätigung wie z.B. Zahlscheinbeleg, Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Unterschrift auf der Honorarnote, bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger zur teilweisen Kostenrückerstattung einzureichen. Angaben vom  zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

V. Verschwiegenheit
Alle Informationen welche die/der Therapeut/in erhält, unterliegen laut §11c des MTD-Gesetzes der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Einwilligung der/des Patient/in werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich die/der Therapeut/in mit der/dem jeweiligen Patient/in beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation (siehe § 2a VI).

VI. Dokumentation
Der/die Therapeut/in ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der/des Therapeut/in. Auf Verlangen der/des Patient/in kann diese/r Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei der/dem Therapeut/in und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

b) Buchen von therapeutischen Einheiten
Das Buchen von Therapieeinheiten kann persönlich, telefonisch oder online bei der/dem jeweiligen Therapeut/in, oder über die allgemeinen Kontaktdaten des Studios erfolgen. Dabei ist ein verfügbarer Termin und eine Terminbestätigung der Therapeutin/des Therapeuten Voraussetzung.

c) Preise und Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Stellung der Honorarnote. Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung und Zahlung über Erlagschein bzw. Banküberweisung. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit wird der genaue Ablauf jedoch von der/dem jeweiligen Therapeut/in festgelegt. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Diese Frist ist auf der ausgehändigten Honorarnote ersichtlich. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Patient/in in vollem Umfang.

d) Stornierung/Absage einer therapeutischen Einheit
Kann oder will ein/e Patient/in an einem bereits gebuchten Termin nicht erscheinen, so hat er/sie dies bis mindestens 24h vor Therapiebeginn telefonisch der Therapeutin/dem Therapeuten mitzuteilen. Sollte die Absage später als 24h vor Therapiebeginn erfolgen, trägt der/die Patient/in die vollen Kosten der Einheit.

e) Beendigung der Behandlungsserie
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigt der/die Patient/in eine neue, falls eine Rückerstattung erwünscht ist auch chefärztlich bewilligte, ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen der Patientin/dem Patienten und der Therapeutin/dem Therapeuten. Sowohl der Patientin/dem Patienten als auch der Therapeutin/dem Therapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlungsserie jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Der/die Therapeut/in wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er/sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen indiziert sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise der Therapeutin/dem Therapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder der/die Patient/in den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhält. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die der/die Patient/in tatsächlich in Anspruch genommen hat. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe § 2d).

Geltungsbereich Prävention.

Dieser Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für alle präventiven Angebote (einschl. Personal Training, Einzelyoga und präventive Physiotherapie), Kurse, Gruppentraining, Specials und Workshops verschiedener Art, veröffentlicht in Form eines Stundenplans. Mit dem Erwerb einer Einheit/eines Blocks, sowie der Anmeldung und Bezahlung für ein Angebot, was zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Klient/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

3. Nutzungsrecht

a) Mit dem Erwerb einer Einheit/eines Blocks, sowie Anmeldung und Bezahlung für ein Angebot, ist der/die Klient/In berechtigt, die Räumlichkeiten von EVOLVE zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer einer Einheit zu nutzen. Der/die Klient/in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung des Angebots die Räumlichkeiten zum Umziehen, Verweilen und Duschen zu nutzen. Der/die Klient/in ist verpflichtet sich auf Anfrage des freiberuflich tätigen Teams auszuweisen. Widrigenfalls kann ihr/ihm die Nutzung untersagt werden.

b) Der/dem Klient/in stehen grundsätzlich alle Leistungen von EVOLVE offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Specials, Kurse und offene Gruppeneinheiten gelten begrenzte Teilnehmer/innenzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der/dem Klient/in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch das freiberuflich tätige Team.

c) Der/die Klient/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes des laufenden Angebots kommt, dass die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer/innen oder Patient/innen kommt.
Der/die Klient/in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer/innen an präzisierende Weisungen des freiberuflich tätigen Teams zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.

d) Der Betreiber von EVOLVE und das freiberuflich Tätige Team ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen angeführte Punkte der Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften die Teilnahme mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den Vertrag zu beenden. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht rückerstattet.

4. Vertragsarten und Konditionen

a) Vertragsarten

I. Blöcke und Verträge
Der/die Klient/In kann aus den nachfolgenden Vertragsarten wählen:

      • Einzeleinheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Einheit (ausgenommen Kurs)
      • 5er Block Gruppen: Berechtigt zur Teilnahme an fünf offenen Gruppeneinheiten, innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum. Die Teilnahme an Workshops, geschlossenen Kursen, Personal Training oder präventiver Physiotherapie ist mit diesem Block nicht möglich.
      • 10er Block Gruppen: Berechtigt zur Teilnahme an zehn offenen Gruppeneinheiten, innerhalb von 12 Monaten nach Kaufdatum. Die Teilnahme an Workshops, geschlossenen Kursen, Personal Training oder präventiver Physiotherapie ist mit diesem Block nicht möglich.
      • 5er Block Personal Training: Berechtigt zur Teilnahme an fünf Personal Training Einheiten, innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum.
      • 10er Block Personal Training: Berechtigt zur Teilnahme an zehn Personal Training Einheiten, innerhalb von 12 Monaten nach Kaufdatum.
      • 5er Block Einzelyoga: Berechtigt zur Teilnahme an fünf Einzelyoga Einheiten, innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum.
      • 10er Block Einzelyoga: Berechtigt zur Teilnahme an zehn Einzelyoga Einheiten, innerhalb von 12 Monaten nach Kaufdatum.
      • Kurs: Berechtigt zur Teilnahme an einem spezifischen Kurs, bis Beendigung des jeweiligen Kurses.

Blöcke und Einheiten sind personenbezogen und können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Blöcke und Karten für Kurse sind nicht übertragbar.

II. Teilnahme an offenen Gruppeneinheiten
Die Teilnahme an offenen Gruppeneinheiten kann als Einzeleinheiten oder im Rahmen eines Blocks erfolgen und richtet sich nach dem gekennzeichneten Angebot im Stundenplan.

II. Kurs Teilnahmen
Als Kursteilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Stundenplan. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden und eine Gutschrift des Kursbetrags ist nicht möglich.

III. Workshop/Special Teilnahmen:
Als Workshop/Special Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop/dieses Special mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Stundenplan. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
Die Nichtnutzung des Angebots aus in der Sphäre des/der Klient/in liegenden Gründen, berechtigt diesen/diese nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatzbesuch eines anderen Angebots.

b) Buchen von Kursen/Einheiten
Das Buchen von Kursen und Einheiten kann im Onlinebuchungssystem, persönlich oder telefonisch erfolgen. Dabei ist ein verfügbarer Platz bzw. ein freier Termin im jeweiligen Angebot oder bei dem/der jeweiligen Trainer/in Voraussetzung. Ein Kurs wird als Gesamtserie betrachtet und somit der Kursbetrag aller Einheiten im Voraus verrechnet.

c) Preise und Zahlung
Die Preise sind in den Räumlichkeiten, im Buchungssystem sowie auf der Webseite ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreise. Die Zahlung erfolgt online oder per Barzahlung in der gewählten Vertragsart. Auch die Zahlung per Gutschein ist möglich, dieser ist im Buchungssystem hinterlegt und kann nicht bar abgelöst werden. Bei der Nutzung von Aerial Tüchern oder TRX Slintrainern (Aerial Yoga, Aerial Yin Yoga und TRX Workout) fällt eine Materialmiete von 2€ an. Diese Materialgebühr ist vor Ort zu entrichten und entfällt nur dann, wenn Material im Eigentum der/des Klient/in verwendet wird.
Die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Klient/in in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der EVOLVE Betreiber darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

d) Stornierung/Absage eines Angebots
Kann oder will ein/eine Klient/in an einem/r bereits gebuchten Angebot nicht teilnehmen, so hat er/sie die Möglichkeit die Einheit  bis zu 12h vor Beginn telefonisch mitzuteilen oder online zu stornieren. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den/die Teilnehmer/in. Erfolgt die Absage innerhalb von 12h vor Beginn, so trägt der/die Klient/in die Gesamtkosten des Angebots. Bei präventiver Physiotherapie, Personal Training, Einzelyoga, Kurse und Workshops welche über einen Zeitraum von 4 Stunden gehen, ist die Absage bis zu 24h vor Beginn kostenfrei, innerhalb von 24h wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

e) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen
Die Räumlichkeiten und Qualität des Angebots geben eine begrenzte Kapazität an Teilnehmer/innen vor. Bei hoher Anzahl an Teilnehmer/innen kann ein Platz in einem bestimmten Angebot daher nur garantiert werden, wenn dieser vorab gebucht wurde.
Der/die Klient/in ist angehalten pünktlich, im besten Fall mind. 5 Minuten vor jeder Einheit zu erscheinen. Klient/Innen welche nicht angemeldet zur Einheit erscheinen, werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der/dem Trainer/in gereiht und berücksichtigt.
Kurzfristige Absagen von Einheiten durch die/den Trainer/in aus besonderem Anlass, berechtigen den/die Klient/in nicht zu einem Preisnachlass sofern der Stundenplan im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Klient/in die Möglichkeit hat, auf andere Einheiten auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen der/des Trainers/in erfolgt. Während bestimmter Jahreszeiten ist der Stundenplan möglicherweise eingeschränkt.

Geltungsbereich Therapie und Prävention.

Die nachfolgenden Abschnitte greifen für beide der oben angeführten Geltungsbereiche.

5. Gesundheitszustand der Klient/innen oder Patient/innen

Der/die Klient/in oder Patient/in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen von Sport, Trainings- und Yogaübungen keine medizinischen Kontraindikationen entgegenstehen. Der/die Klient/in verpflichtet sich eine Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (physisch oder psychisch) dem/r Trainer/in umgehend und vor Einheitsbeginn mitzuteilen.
Die angebotenen Leistungen ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Das freiberuflich tätige Team von EVOLVE ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes des/der Klient/in, die Teilnahme am jeweiligen Angebot zu verwehren.

6. Haftung

In den Räumlichkeiten von EVOLVE gibt es verschließbare Spinde. Diese dürfen von allen Patient/innen und Klient/innen während der Einheiten kostenfrei genutzt werden, sind danach unverzüglich zu leeren und der Schlüssel am Spind zu belassen. Der Betreiber von EVOLVE übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche in den Spinden oder Räumlichkeiten abgelegt werden. Soweit nicht eine Beteiligung des freiberuflich tätigen EVOLVE Teams nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.
Klient/innen nehmen zur Kenntnis, dass diverse Angebote körperlich anstrengend sein können und wie jeder Sport bei unsachgemäßer Ausführung zu Verletzungen führen kann. Die Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Betreiber von EVOLVE und die/der Trainer/in haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Patient/innen oder Klient/innen. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von EVOLVE durchgeführter Übungen haftet der Betreiber von EVOLVE nicht.
Die Haftung des EVOLVE Betreibers für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch den EVOLVE Betreiber und das freiberuflich tätige Team keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

7. Datenschutzbestimmungen

Daten der Patient/Innen und KlientInnen werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie nach Zustimmung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Patient/in oder Klient/in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die er/sie dem freiberuflich tätigen Team von EVOLVE zur Verfügung gestellt hat EDV-mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes und im Onlinebuchungssystem Verwendung finden.
Bilder und Videos aus diversen Angeboten, welche wissentlich aufgenommen werden, können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram etc.) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens einer/s Patient/in oder einer/s Klient/in gibt.

8. Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner nicht zwingenden Verweisnormen. Soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtstand gegeben ist, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in 2700 Wr. Neustadt vereinbart.

9. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden, außer einer eventuell vereinbarten Barzahlungsvereinbarung, bestehen nicht oder treten außer Kraft. Sämtliche Änderungen der Vertragsbestimmungen benötigen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner/innen nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.